1. Die nachstehenden allgemeinen Bedingungen betreffen das Verhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter.
Die nachstehenden Aspekte ergänzen den Mietvertrag und werden als Bestandteil des Mietvertrags angesehen.
2. Reservieren
Der Mietvertrag kommt nur zustande wenn der Mieter den Mietvertrag unterzeichnet hat. Unterzeichnung des Mietvertrags impliziert die Annehmung der Hausordnung.
Der Mieter soll die Mietsumme zahlen innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrags und spätestens 30 Tagen vor dem Anfang des Vertrags. Wenn der Vermieter den Vorschuss nicht innerhalb von dieser Frist empfangen hat, wird der Vertrag von Rechts wegen für nichtig erklärt und wird der Vermieter das Recht haben die Ferienwohnung sofort wieder zu vermieten für die betreffende Frist.
Die Kautionssumme in Höhe von 1250,00 EUR soll bezahlt werden innerhalb von 14 Tagen vor dem Anfang des Mietzeitraums. Der Mietvertrag wird automatisch aufgelöst wenn die Kautionssumme nicht vollständig bezahlt wird innerhalb von dieser Frist. Die bezahlten Mietsummen werden in diesem fall nicht zurückbezahlt.
3. Mietzeitraum
Der Mieter kann in die Ferienwohnung einziehen am ersten Tag des Mietzeitraums ab 16.30 Uhr. Wenn der Mieter aus außergewöhnlichen Gründen früher in die Ferienwohnung ziehen möchte, soll er immer im Voraus den Vermieter um Erlaubnis bitten. Auch wenn der Mieter nicht rechtzeitig ankommen wird, soll er den Vermieter telefonisch benachrichtigen, sodass eine neue Abmachung über die Ankunft getroffen werden kann. Nach 18.00 Uhr gibt es keine Garantie für Aufnahme an der Wohnung. Der Mieter soll die Wohnung am letzten Tag des Mietzeitraums vor 10.30 Uhr verlassen.
Der Mieter und Vermieter sollen eine Vereinbarung treffen für das Empfangen und die Rückgabe der Schlüssel (zwei Sets). Verlust der Schlüssel kostet 50 EUR.
4. Untervermietung und Übertragung
Untervermietung und Übertragung ist nicht erlaubt.
5. Reinheit en Schaden
Der Vermieter liegt viel Wert auf die Reinheit der Wohnung. Das heißt unter anderem, dass der Platz der Möbel nicht verändert werden darf und dass die Hausordnung respektiert werden soll. Schäden sollen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Es kann immer etwas geschehen, aber sofortige Reparaturen verhindern weitere Schäden.
In der Wohnung gibt es ein Inventar. Der Mieter soll es überprüfen und seine Anmerkungen innerhalb von 24 Stunden telefonisch melden (0032 496 50 51 82).
Auch Beschwerden des Mieters über den Zustand und/oder die Reinheit der Ferienwohnung sollen innerhalb von 24 Stunden nach dem Anfang des Mietzeitraums dem Vermieter gemeldet werden unter vorhergenannter Telefonnummer.
Wenn der Mieter innerhalb von vorgenannter Frist keine Beschwerden meldet, wird es angenommen, dass er die Zustand und Reinheit der Wohnung und die Richtigkeit des Inventars annimmt, das Fehlen des sichtbaren Schades oder Defekten an Möbel, Sanitäranlagen oder Haushaltgeräte inklusiv. Beschwerden, die der Mieter nach der Ende des Mietzeitraums meldet, sind unzulässig.
Der Mieter ist verantwortlich für die Ferienwohnung und ihre Inhalt. Von ihm wird erwartet, dass er von dem gemieteten Gut gebrauch macht wie ein guter Familienvater und der Zweckvereinbarung gemäß. Er soll alle Richtlinien, die der Vermieter ihm mitgeteilt hatte, genau befolgen. Eventuelle Kosten fürs Saubermachen, die nicht in der Gesamtpreis einbegriffen sind, sollen an Ort und Stelle vom Mieter gezahlt werden. Der Mieter soll beim Abreisen der Ferienwohnung die Richtlinien über das Wegwerfen von persönlichem Müll, das Aufräumen von Geschirr und Küchengeräte und (Garten)Möbel und im allgemeinen die besenreine Übergabe der Ferienwohnung beachten.
Beim Abreisen wird den Zustand und die Reinheit der Ferienwohnung vom Vermieter überprüft. Wenn der Mieter die Richtlinien übers Aufräumen der Wohnung nicht oder nicht völlig nachkommt, oder wenn es materiellen Schaden festgestellt wird beim Abreisen des Mieters oder beim anschließenden Saubermachen vor der Anreise des nächsten Mieters, werden die zusätzlichen Kosten abgezogen von der Kautionssumme, oder wird die Kautionssumme völlig einbehalten. Wenn der Vermieter versteckten Schaden entdeckt und die Kautionssumme schon an den Mieter zurückgezahlt hat, oder wenn der Schaden so groß ist, dass die Kautionssumme nicht längt, soll der Mieter den ausstehende Betrag innerhalb von acht Tagen nach der Ende des Mietzeitraums an den Vermieter bezahlen.
Der Vermieter hat immer das Recht den Vertrag zu beenden und die Mieter aus der Wohnung auszuweisen, wenn ein Mieter oder Mitmieter die Wohnung schwer beschädigt hat. In diesem Fall kann der Vermieter nicht dafür haftbar gemacht werden, ein Teil der Mietsumme des restlichen Mietzeitraums zurückzubezahlen.
In der Ferienwohnung darf man nicht rauchen. Außer Hause ist Rauchen erlaubt, aber bevor der Mieter die Ferienwohnung verlässt, soll er die Zigarettenkippe aufräumen.
Haustiere sind nicht erlaubt, auch kein kleine Haustiere.
6. Besetzung
Die Höchstanzahl der Personen, die die Wohnung beziehen darf, wird bestimmt durch die Anzahl Betten. Die Maximalbesetzung ist also 14. Der Person, der das Mietvertrag unterzeichnet hat, muss ein dieser Personen sein. Jeder Bewohner soll die Hausordnung respektieren.
7. Betttücher, Handtücher und Küchenhandtücher
– Alle Betten haben Matratzenschoner
– Daunendecke und Kissen sind anwesend
– Der Mieter muss selbst ein Spannlaken, einen Bettüberzug und eine Kissenhülle mitbringen
– Auch Handtücher, Küchenhandtücher, Toilettenpapier und Spülmittel sind nicht anwesend.
8. Annullierung
Wenn man den Mietvertrag annulliert 30 Tage oder mehr vor dem Anfang des Mietzeitraums, wird 50% der Mietsumme angerechnet. Wenn man den Mietvertrag annulliert innerhalb von 30 Tagen vor dem Anfang des Mietzeitraums wird die ganze Mietsumme einbehalten. Die Buchung kann nur aus sehr triftigem Grund annulliert werden. Dieser Grund soll vom Vermieter genehmigt werden. Der Mieter soll selbst für eine eventuelle Rücktrittskostenversicherung sorgen.
Wenn man die Mietsumme nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Unterzeichnung des Mietvertrags bezahlt und/oder die Kautionssumme nicht bezahlt hat 14 Tagen vor dem Anfang des Mietvertrags, wird der Vertrag annulliert. In diesem Fall wird der Mietvertrag aufgelöst und darf der Vermieter die Wohnung wieder vermieten.
9. Verantwortung
Der Mieter ist verantwortlich für jeden Schaden, der durch einen ihm anzulastenden Vorsatz oder eine ihm anzulastende Fahrlässigkeit entstanden ist, oder für jeden Schaden infolge der Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen. Er ist auch verantwortlich für Unfälle in oder rund der Wohnung. Der Mieter soll die nötige Präventivmaßnahmen treffen, z.B. Aufsicht führen.
10. Die Kate und ihre Bestimmung
Es ist nicht erlaubt Junggesellenfeier, Partys und dergleichen mehr in der Wohnung zu organisieren. Mann muss immer die Regeln der Hausordnung beachten. Der Vermieter kann auf diesem Grund immer Mieter ablehnen.
11. Höhere Gewalt
Der Vermieter ist nicht verantwortlich für die Nichtverfügbarkeit oder vorzeitige Auflösung des Mietvertrags infolge jedes Ereignisses dieses Typs oder dieser Eigenschaft, ohne Beschränkungen, der unabhängig von seinem Willen geschieht.
12. Anwendbares Recht und Zuständigkeit
Das belgische Recht ist anwendbar auf den Mietvertrag. Eventuelle Konflikte, die entstanden sind in Bezug auf das Entstehen, die Interpretation oder die Ausführung davon und die nicht auf außergerichtlichem Wege beigelegt werden können, werden wegen der Lage der Kate den Gerichten des Brügger Bezirks dargelegt.